Schuldspruch wegen Verleumdung
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat die ehemalige Administratorin der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Rhyfälde, wenn…» der Verleumdung für schuldig befunden. Die Frau, die damals in Basel wohnte, wird mit einer Busse von 300 Franken und mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken (Probezeit von zwei Jahren) bestraft. Zudem muss sie die Kosten des Verfahrens übernehmen. Insgesamt hat sie 610 Franken zu bezahlen. Der Rheinfelder Stadtratskan…
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe NFZ: Rhyfälder News veröffentlicht.