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Verlängerung der Massnahmen gegen die Vogelgrippe

Aktuell kann fulminantes Wildvogelsterben an den Küsten von Nord- und Ostsee infolge der Vogelgrippe beobachtet werden. Vereinzelt kommen aber auch Fälle in Baden-Württemberg und Bayern vor, sowie in Frankreich. Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird weiterhin als hoch eingeschätzt.
Daher hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten beschlossen die entsprechende Verordnung (Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza in die schweizerische Hausgeflügelpopulation) zu verlängern. Die Massnahmen gelten vorerst bis am 15. März 2022.

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