Planungsrechtliche Verfahren

Gesamtrevision der Ortsplanung Biberist – Öffentliche Planauflage vom 20. August – 21. September 2026


Gestützt auf §§ 15 ff. des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 15. Juni 2026 werden folgende Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

- Gesamtplan

­- Bauzonenpläne

­- Erschliessungspläne mit kommunalen Baulinien und Waldgrenzen

­- Naturgefahrenplan

­- Zonenreglement


Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

­- Raumplanungsbericht (Art. 47 eidg. Raumplanungsverordnung RPV)

­- Mitwirkungstabelle

­- Übersichtsplan der Erschliessung

- Waldfeststellungspläne

- Naturinventar


Einsichtnahme

Auflagezeitraum:

20. August – 21. September 2026

Auflageort (während den ordentlichen Öffnungszeiten):

Gemeindeverwaltung Biberist

Abteilung Bau + Planung, 2. OG

Bernstrasse 4, 4562 Biberist


Einsprachen

Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).


Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:

­Gesamtrevision der Ortsplanung Biberist:

Gemeinderat Biberist

Bernstrasse 4, Postfach 46

4562 Biberist


­Waldgrenzen gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) und § 3 des Kantonalen Waldgesetzes (WaG SO):

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Rathaus

Barfüssergasse 14

4509 Solothurn


Die Unterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Planungsrechtliche Verfahren- Einwohnergemeinde Biberist

https://www.biberist.ch/de/aktuelles/planungsrechtliche-verfahren/

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Biberist veröffentlicht.