PV in Güntersen und Lödingsen – noch ist nichts entschieden

Man merkt überall. Der Wahlkampf hat begonnen. In den letzten Tagen wurde ich immer wieder angesprochen, da immer wieder der Eindruck entsteht, mit dem Aufstellungsbeschluss für die PV-Anlagen in Güntersen und Lödingsen sei bereits gegen die Bürger entschieden worden. Das ist so nicht richtig.


Der Aufstellungsbeschluss wurde bewusst über die gesamte damals betrachtete Fläche gefasst. Damit sollte das Verfahren umfassend geprüft werden können, ohne bereits zu Beginn einzelne Bereiche auszuschließen.


Aktuell befinden wir uns beim Vorentwurf. Dieser wurde den Trägern öffentlicher Belange und den Bürgern zur Beteiligung vorgelegt. Anregungen, Bedenken und Einwände wurden gesammelt und müssen noch politisch abgewogen werden.


Und damit ist das Verfahren noch lange nicht abgeschlossen:

Nach der Auswertung und Abwägung wird der Entwurf erarbeitet. Auch dieser durchläuft anschließend erneut das Beteiligungsverfahren. Bürger und Träger öffentlicher Belange erhalten damit noch einmal die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, bevor erneut abgewogen und anschließend über die weitere Planung entschieden wird.


Wichtig ist deshalb: Es gibt heute noch keine endgültige Entscheidung darüber, ob, wo und in welcher Größe PV-Freiflächenanlagen entstehen werden.

Der Gemeinderat hat die kommunale Planungshoheit und damit die Gestaltungshoheit. Er entscheidet letztendlich, welche planerische Entwicklung möglich gemacht wird.


Natürlich haben sich die politischen Parteien bereits zur möglichen Größe positioniert. CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben hierzu bereits klare Vorstellungen geäußert, die nicht den aktuellen Planungen entsprechen. Eine politische Positionierung ist aber keine bereits getroffene endgültige Entscheidung. Ich persönlich bin gespannt auf die Antworten der Träger öffentlicher Belange und die einzelnen Beiträge der Bürger.


Der Ablauf zeigt vielmehr, wie viele Schritte noch vor uns liegen:


Aufstellungsbeschluss → Vorentwurf → Beteiligung → Abwägung → Entwurf → erneute Beteiligung → erneute Abwägung → abschließende politische Entscheidung.


Deshalb ist die Aussage „Das ist bereits gegen die Bürger beschlossen“ schlicht falsch.


Das Verfahren soll gerade ermöglichen, Argumente anzuhören, unterschiedliche Interessen abzuwägen und die Planung entsprechend anzupassen.


Transparenz heißt: Nicht vorher festlegen, sondern offen prüfen, beteiligen und anschließend entscheiden.

Und am Ende gilt: Die konkrete Ausgestaltung liegt in der Hand des Gemeinderates im Rahmen seiner kommunalen Planungshoheit.