Neuigkeit
Öffentlich
Kandersteg Infolge der Rücktritte von Gemeinderätin Barbara Rüegsegger sowie von Gemeinderat Thomas Weibel per 31. Dezember 2019, wird für die Gemeindeversammlung vom 22. No-vember 2019 gestützt auf Art. 3 und Art. 51ff des Organisationsreglements (OgR) folgende Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 angeord-net: 2 Mitglieder des Gemeinderates Einreichung Wahlvorschläge Jeder Vorschlag muss von wenigstens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgern oder Bürgerinnen unterzeichnet sein. Der oder die Erstunterzeichnete des Vorschlages gilt gegenüber dem Gemeinderat als bevollmächtigte(r) Vertreter(in) aller Unterzeichner. Er oder sie ist befugt, in ihrem Namen rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung des Vorschlages abzugeben. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die schriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Gehört der/die Vorge-schlagene einer politischen Partei an, ist diese anzugeben. Entsprechende Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung Kandersteg erhältlich. Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 27. September 2019, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Kandersteg einzureichen. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens findet eine Wahl an der Versammlung nach Art. 67ff des OgR statt, wenn keine oder mehrere Wahlvorschläge eingetroffen sind. Minderheitsanspruch Art. 41 Gemeindegesetz (GG) Allfällige Minderheitsansprüche sind schriftlich zusammen mit den Wahlvorschlägen bis am Freitag, 27. September 2019, 17.00 Uhr, anzumelden. Auf den Minderheitenschutz können sich nur Wählergruppen berufen, die sich als Vereine konstituiert haben und gemäss ihren Statuten die politische Betätigung als Hauptzweck bezeichnet haben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeverordnung zum Minderheiten-schutz. Der Gemeinderat