Informationen zur Dorfentwicklung
Liebe Lichtenfelser Bürgerinnen und Bürger,
momentan erreichen uns viele Anfragen zu privaten Förderanträgen im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms.
Hier bitten wir um etwas Geduld. Zum jetzigen Zeitpunkt können leider noch keine konkreteren Auskünfte geben werden, da wir uns noch am Anfang des Programms befinden und bestimmte Regularien noch geklärt werden müssen.
Nach der Anerkennung der Stadt Lichtenfels als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung werden nun zunächst die konkreten Fördergebiete festgelegt. Diese orientieren sich in der Regel am historischen Ortskern.
Ob und welche Maßnahmen an privatem Gebäude grundsätzlich förderfähig sind, kann erst im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs mit der zuständigen Architektin bzw. dem zuständigen Architekten geprüft und festgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Förderfähigkeit nicht nur von der geplanten Maßnahme selbst, sondern unter anderem auch von den verwendeten Baustoffen und der gestalterischen Ausführung abhängig ist.
Diese Beratungsgespräche werden voraussichtlich erst ab kommenden Jahr stattfinden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, das vor Antragsstellung noch nicht mit der Baumaßnahme begonnen wurde.
Sobald die Fördergebiete festgelegt sind und weitere Informationen zu den Beratungsmöglichkeiten sowie zur Antragstellung vorliegen, können wir Ihnen hierzu nähere Auskünfte geben.
Zum jetzigen Verfahrensstand besteht jedoch eine Ausnahme, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten: Handelt es sich bei Ihrem Objekt um ein denkmalgeschütztes Gebäude, ist eine Antragstellung bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die erforderliche Beratung durch eine Architektin oder einen Architekten auf eigene Kosten in Anspruch nehmen.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Stadt Lichtenfels