Aufhebung des absoluten Feuerverbots im Freien
Die Niederschläge von letzter Nacht und in den vergangen Tagen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Zug entschärft. Das Amt für Wald und Wild senkt deshalb in Absprache mit der Gebäudeversicherung Zug die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe «erhebliche Gefahr» (Stufe 3 von 5). Ab sofort, gilt im gesamten Kantonsgebiet erhebliche Waldbrandgefahr.
Empfehlungen Stufe 3:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Keinen Schlagabraum verbrennen (Es werden keine Bewilligungen mehr erteilt.)
- Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen