Absoluts Füürvrbot im Freia ufghoba - aber albi no Waaldbrandgfaar
Aufgrund der in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge kann das absolute Feuerverbot im Freien in Liechtenstein per sofort aufgehoben werden. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt hingegen bis auf Weiteres bestehen.
Für eine Entspannung der Waldbrandgefahr sind aufgrund der ausserordentlichen Trockenheit ergiebigere Regenmengen erforderlich. Deshalb herrscht weiterhin eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5).
Bitte beachtet:
- Das Entzünden von offenem Feuer und das Rauchen im Wald und in Waldesnähe bleibt damit weiterhin bis auf Widerruf verboten.
- Grillstellen, auch fest eingerichtete, im Wald und in Waldesnähe (Abstand mindestens 50 Meter) dürfen nicht benützt werden.
- Raucherwaren und glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeinde Triesenberg veröffentlicht.