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Sitzungen des Einwohnergemeinderates vom 10. und 17. August 2026

Der Einwohnergemeinderat hat sich an den letzten Sitzungen unter anderem mit folgenden Themen befasst:

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Termine 2027 festgelegt

Der Einwohnergemeinderat hat für das Jahr 2027 diverse Termine festgelegt. So unter anderem die Folgenden:


Rechnungs-Talgemeinde

Dienstag, 25. Mai 2027

Budget-Talgemeinde

Dienstag, 23. November 2027

Senioren-Ehrung im Erlenhaus

Sonntag, 5. September 2027

Gerschnitag Senioren

Dienstag, 21. September 2027

Talzmorgä

Samstag, 6. November 2027

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Gemeinderätliche Delegationen und Vertretungen aktualisiert

Mitglieder des Einwohnergemeinderates und Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung vertreten die Einwohnergemeinde Engelberg in verschiedenen Gremien. Der Einwohnergemeinderat hat die entsprechenden Mandate überprüft und das Verzeichnis aktualisiert.


Mike Bacher tritt per Ende Oktober 2026 aus dem Verwaltungsrat der Engelberg-Titlis Tourismus AG zurück. Aus Ressourcengründen wird die Gemeinde keine neue Vertretung entsenden. Zudem besteht zwischen der ETT AG sowie der Einwohnergemeinde Engelberg ein Delegationsvertrag sowie eine Leistungsvereinbarung, welche über die gegenseitigen Rechte und Pflichten für klare Verhältnisse sorgen. Es braucht daher nicht zwingend einen Sitz der Einwohnergemeinde im strategischen Aufsichtsgremium. Das vollständige aktualisierte Verzeichnis wird auf der Gemeindewebsite veröffentlicht.

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Unterstützung neuer alpin Extrem-Hindernislauf

Im Jahr 2027 soll in Engelberg erstmals ein alpiner Extrem-Hindernislauf mit Festival und rund 4'000 Teilnehmenden stattfinden. Der Einwohnergemeinderat anerkennt das touristische und wirtschaftliche Potenzial des Anlasses. Er stellt Beiträge von


CHF 50'000.00 im Jahr 2027, CHF 45'000.00 im Jahr 2028 sowie je CHF 40'000.00 in den Jahren 2029 und 2030 in Aussicht. Voraussetzung sind insbesondere die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer, die gesicherte Gesamtfinanzierung und sämtliche erforderlichen Bewilligungen. Die Beiträge werden nur bei tatsächlicher Durchführung ausbezahlt. Weitere Leistungen der Gemeinde werden nach den geltenden Tarifen verrechnet. Nach jeder Austragung ist ein Bericht über den finanziellen Erfolg und die volkswirtschaftliche Wirkung vorzulegen. Der Einwohnergemeinderat freut sich, wenn mit dem neuen Anlass ein attraktives und nachhaltiges Veranstaltungsformat für Engelberg entsteht.

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Integralprojekt für Steinschlagschutz und Schutzwald

Die bestehenden Steinschlagschutzbauten und der Schutzwald Mühliwald bilden eine zusammenhängende Schutzanlage für das darunterliegende Siedlungsgebiet. Um den langfristigen Schutz sicherzustellen und den künftigen Handlungsbedarf vertieft abzuklären, hat der Einwohnergemeinderat das Integralprojekt "Oberzelgli–Buechli" gestartet. Dieses soll in den kommenden fünf bis sechs Jahren geplant und umgesetzt werden.


Für das Variantenstudium und die Vorstudie werden Aufträge an die belop GmbH und die Geotest AG im Gesamtbetrag von rund CHF 80’100 ausserhalb des Budgets 2026 vergeben. Gleichzeitig wird eine Vereinbarung zur vorübergehenden Übernahme des Unterhalts der bestehenden Schutzbauten durch die Einwohnergemeinde vorbereitet. Für die späteren Projektphasen sollen auch mögliche Subventionen abgeklärt werden.

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Neue Richtlinien zur Vereinsförderung

Der Einwohnergemeinderat hat neue Richtlinien zur Förderung eines vielfältigen Vereinslebens in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit verabschiedet. An der vorgängigen Vernehmlassung beteiligten sich 18 Vereine. Sämtliche Teilnehmenden stimmten der neuen Regelung grundsätzlich zu. Hinweise zu möglichen administrativen Aufwänden, zu Vereinbarungen mit einzelnen Vereinen und zur Entschädigung für die Mitwirkung an Gemeindeanlässen wurden aufgenommen und in den Richtlinien präzisiert. Auf eine Ausdehnung der Förderung auf politische Parteien wird verzichtet.


Die neuen Richtlinien treten am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzen die bisherigen Regelungen. Die Vereine werden im ersten Quartal 2027 über die Einzelheiten und die Gesuchstellung informiert. Nach der Prüfung der Gesuche und dem Abschluss allfälliger Vereinbarungen sollen die ersten Beiträge im Spätherbst 2027 ausbezahlt werden. Im Sommer 2028 ist eine Evaluation der neuen Regelung vorgesehen.

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Stellungnahme zur Abbruchprämie ausserhalb der Bauzone

Das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz sieht vor, dass die vollständigen Kosten für den Abbruch von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone übernommen werden können. Zur Finanzierung sollen die Kantone einen Mehrwertabgabefonds schaffen. Der Einwohnergemeinderat hat im Rahmen einer Vernehmlassung zum Entwurf der kantonalen Ausführungsbestimmungen Stellung genommen und begrüsst die vorgesehenen Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich.


Kritisch beurteilt der Einwohnergemeinderat mögliche zusätzliche Abgaben für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer innerhalb der Bauzone. Eine Erhöhung oder Ausweitung der Mehrwertabgabe könnte die angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen erschweren. Ebenfalls abgelehnt wird die vorgesehene jährliche Kürzung ungedeckter Forderungen gegenüber dem Mehrwertfonds. Dadurch könnten für die Einwohnergemeinden erhebliche und kaum planbare Kosten entstehen.

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Stellungnahme zur Revision der EWO-Bestimmungen

Die kantonalen Ausführungsbestimmungen zum EWO-Gesetz werden vollständig überarbeitet. Die Revision betrifft unter anderem die Berichterstattung über die einzelnen Geschäftsfelder des Elektrizitätswerks Obwalden sowie das Verfahren für die Wahl des Verwaltungsrates. Dieser wird weiterhin durch den Regierungsrat gewählt; neu sollen die Mandate öffentlich ausgeschrieben und die Wahlvorschläge durch eine Findungskommission vorbereitet werden. Das EWO gehört dem Kanton und den sieben Einwohnergemeinden.


Der Einwohnergemeinderat begrüsst grundsätzlich, dass die Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder durch eine Findungskommission erfolgt. Er beantragt jedoch, die Zuständigkeiten im Erlass klarer zu regeln: Die Wahlvorschläge sollen ausschliesslich durch die Findungskommission ausgearbeitet werden. Gleichzeitig soll der Verwaltungsrat weiterhin geeignete Personen zur Prüfung vorschlagen können. Damit können auch qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten aus fachlichen und beruflichen Netzwerken berücksichtigt werden, die sich nicht von sich aus auf eine öffentliche Ausschreibung bewerben.

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Beschlüsse, welche schutzwürdige Interessen beinhalten oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind, werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Engelberg veröffentlicht.