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Feuerverbot wird leicht gelockert

Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen – jedoch nicht in den Wäldern. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat Kanton Luzern wird die Waldbrandgefahr deshalb von sehr gross auf gross zurückgestuft. Damit gilt auf dem ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe. Im übrigen Kantonsgebiet sind Feuer in befestigten Feuerstellen sowie Holzkohlegrills somit wieder erlaubt. Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht aufgerufen.


Es gelten die folgenden Regelungen:


🔹 Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt innerhalb

eines Abstandes von 50 Metern zum Wald.


🔹 Aufgrund der Gefahr durch Funkenflug ist das Entzünden von Feuer in sämtlichen

unbefestigten Feuerstellen und mit Einweggrills – ungeachtet des Standorts im Freien

auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) verboten.


🔹 Erlaubt ist das Grillieren auf Gasgrills sowie das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen

mit Holzkohlegrills sowie in fest eingerichteten Cheminées/Feuerstellen/Feuerschalen,

sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Bei starkem

Wind ist wegen der Gefahr von Funkenflug ganz darauf zu verzichten.


🔹 Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.


🔹 Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von

«Himmelslaternen» (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer

angetriebenen werden, sind auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer)

verboten.


🔹 Die Bevölkerung ist aufgerufen, im Freien sorgfältig mit Feuer umzugehen und

insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Es wird empfohlen, entsprechendes

Löschmaterial bereit zu halten.


🔹 Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen

Waldbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die

Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.


Der kantonale Forstdienst, das Feuerwehrinspektorat und die Polizei appellieren an die Vernunft und das Verständnis der Bevölkerung für diese ausserordentliche Situation. Die Behörden beobachten die Situation und stehen in Kontakt mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen.



Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Schötz veröffentlicht.
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