Prämienverbilligung 2027: Jetzt einreichen

Ab sofort kann die Prämienverbilligung 2027 beantragt werden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen:

• mit steuerrechtlichem Wohnsitz am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern

• die einem obligatorischen Krankenversicherer angeschlossen sind

• sofern die Richtprämie höher ist als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens


Anspruch auf mindestens 80% der Richtprämie haben:

• Kinder (Jahrgang 2009 bis 2027), sofern das massgebende Einkommen der Eltern einen bestimmten Wert nicht übersteigt.


Anspruch auf mindestens 50% der Richtprämie haben:

• junge Erwachsene (Jahrgang 2002 bis 2008), sofern sie sich am 1. November 2026 in einer mindestens sechs Monate dauernden Ausbildung befinden und das massgebende Einkommen der Familie einen bestimmten Wert nicht übersteigt.


Online-Anmeldung

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2027 kann bis 31. Oktober 2026 direkt im Internet unter ipv.was-luzern.ch erfasst oder bei der Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle Buchrain beantragt werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.