Wichtige Regeln für eine gültige Unterschrift
In der Schweiz darf jede stimmberechtigte Person (schweizerische Staatsbürgerschaft und volljährig) eidgenössische, kantonale und kommunale Volksinitiativen und Referenden unterschreiben.
Folgendes muss dabei beachtet werden:
- Persönlich ausfüllen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse müssen selbst und von Hand auf dem Bogen eingetragen werden.
- Nicht von gleicher Hand: Ausser bei nachgewiesener Schreibunfähigkeit darf eine Liste nicht von einer anderen Person ausgefüllt werden. Die Unterschrift und die persönlichen Angaben müssen von derselben Person stammen.
- Gleiche Gemeinde: Alle Personen auf demselben Unterschriftenbogen müssen in derselben politischen Gemeinde wohnhaft sein. Die Gemeinde muss auf dem Bogen korrekt vermerkt sein.
- Nur einmal unterschreiben: Jede Initiative und jedes Referendum darf pro Person nur ein einziges Mal unterzeichnet werden.
Bitte beachten Sie dazu das Video.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.