Wichtige Regeln für eine gültige Unterschrift

In der Schweiz darf jede stimmberechtigte Person (schweizerische Staatsbürgerschaft und volljährig) eidgenössische, kantonale und kommunale Volksinitiativen und Referenden unterschreiben.


Folgendes muss dabei beachtet werden:

  • Persönlich ausfüllen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse müssen selbst und von Hand auf dem Bogen eingetragen werden.
  • Nicht von gleicher Hand: Ausser bei nachgewiesener Schreibunfähigkeit darf eine Liste nicht von einer anderen Person ausgefüllt werden. Die Unterschrift und die persönlichen Angaben müssen von derselben Person stammen.
  • Gleiche Gemeinde: Alle Personen auf demselben Unterschriftenbogen müssen in derselben politischen Gemeinde wohnhaft sein. Die Gemeinde muss auf dem Bogen korrekt vermerkt sein.
  • Nur einmal unterschreiben: Jede Initiative und jedes Referendum darf pro Person nur ein einziges Mal unterzeichnet werden.


Bitte beachten Sie dazu das Video.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.