Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweis...

Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben.  Achtung: Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet. Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.   Was gilt für das Siedlungsgebiet? (26.08.2026) Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Feuern und Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang gelten folgende Empfehlungen: Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées. Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst, wenn die Glut vollständig gelöscht ist. Halten Sie beim Feuern und Grillieren einen ausreichend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie beispielsweise Vorratsholz, Hecken oder trockenem Laub ein. Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer. Halten Sie vorsorglich geeignete Löschmittel wie Wasser oder einen Feuerlöscher bereit. Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden. Zum vollständigen Artikel
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