Bedingtes Feuerverbot im Kanton Aargau ab 27. August 2026

Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hat das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben und ein bedingtes Feuerverbot angeordnet:


  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.


  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Fahrwangen veröffentlicht.
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