Bedingtes Feuerverbot im Kanton Aargau ab 27. August 2026
Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hat das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben und ein bedingtes Feuerverbot angeordnet:
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Fahrwangen veröffentlicht.