Anzeige von Veranstaltungen von Vereinen

Seit dem 01.01.2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Gaststättengesetz. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen: Werden bei einer Veranstaltung eines Vereins alkoholische Getränke angeboten, ist die Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor ihrem Beginn bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass für jede einzelne Veranstaltung eine gesonderte Anzeige erforderlich ist. Eine verspätete oder unterlassene Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit (OWi) dar. Wir bitten Sie daher, die erforderlichen Anzeigen rechtzeitig vorzunehmen, und bedanken uns für Ihre Mithilfe.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.