Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Gemeinderat beschließt Planung von Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Juli 2026 die Planung von Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen. Grundlage der Entscheidung ist eine Untersuchung, die im Auftrag der Stadt durch das Umweltbüro GVV aus Donaueschingen erstellt wurde.
Ziel der Planung ist es, geeignete Flächen für eine mögliche zukünftige Nutzung mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermitteln und dabei den Ausbau der erneuerbaren Energien mit den Belangen von Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz sowie den Interessen der Ortschaften in Einklang zu bringen.
Bei der Untersuchung wurden unter anderem landwirtschaftliche Belange, Naturschutzaspekte, das Landschaftsbild, Abstände zur Wohnbebauung sowie wasserwirtschaftliche Anforderungen berücksichtigt. Die ermittelten Potenzialflächen wurden den betroffenen Ortschaften vorgestellt und anschließend auf Grundlage der dort eingegangenen Rückmeldungen angepasst.
Insgesamt wurden Potenzialflächen mit einer Größe von rund 385 Hektar ermittelt. Dies entspricht etwa 11 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche beziehungsweise 6,4 Prozent der gesamten Gemarkungsfläche. Davon befinden sich rund 5,4 Hektar im Eigentum der Stadt. Etwa 96 Hektar liegen im privilegierten Bereich entlang der Autobahn.
Die Untersuchung zeigt zudem den künftig steigenden Strombedarf auf. Während der jährliche Stromverbrauch in Bad Dürrheim derzeit bei rund 49.000 MWh liegt, wird bis zum Jahr 2040, unter anderem durch die Energiewende und die zunehmende Elektrifizierung, mit einem deutlichen Anstieg gerechnet. Bereits heute leisten Freiflächenanlagen, Dachanlagen und Balkonkraftwerke einen wichtigen Beitrag zur regenerativen Stromerzeugung.
Um den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geordnet zu steuern, hat der Gemeinderat beschlossen, die Ausweisung entsprechender Flächen auf 2,5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche zu begrenzen. Die 2,5 Prozent entsprechen einer Fläche von 87 Hektar. Diese Fläche reicht aus, um rechnerisch jährlich rund 100.000 MWh Strom zu erzeugen und damit den zukünftigen Bedarf weitgehend abzudecken.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat Vorgaben zum Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Böden beschlossen. Konventionelle Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen ausschließlich auf Flächen der Flurbilanzstufe 3 zulässig sein. Auf landwirtschaftlich höherwertigen Böden der Flurbilanzstufe 2 sollen künftig ausschließlich Agri-Photovoltaikanlagen ermöglicht werden, bei denen die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen weiterhin erhalten bleibt.
Mit dem Beschluss schafft die Stadt eine transparente und nachvollziehbare Planungsgrundlage für den weiteren Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. Die ausgewiesenen Potenzialflächen stellen jedoch keine automatische Genehmigung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dar. Über konkrete Projekte wird auch künftig jeweils im Rahmen der geltenden Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie durch Beschlüsse der zuständigen Gremien entschieden.
Bild: Umweltbüro GVV Donaueschingen
Anhang: Bericht des GVV Umweltbüros