Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien

Die Allgemeinverfügung «Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 30. Juli 2026 wird widerrufen.


Weitere Informationen entnehmen Sie dem beiliegendem Schreiben.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Biberist veröffentlicht.
[#<Card::Document id: 104657>]