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Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit

Ab heute, 28. August 2026, 12:00 Uhr, wird das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Im Wald und am Waldrand (200 Meter) gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Aufgehoben werden ausserdem das Parkierverbot sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.


Bitte beachten Sie die angehängte Medienmitteilung sowie die Verfügung des Kantonalen Führungsstabs Basel-Landschaft:

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus Gemeinderat und Verwaltung veröffentlicht.
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