Collagebild 1

Neue EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz

Foto: Mit KI erstellt

Die neue EU‑Verordnung für Künstliche Intelligenz, die seit dem 02.08.2026 gilt, legt auch Regeln für automatisch erzeugte oder veränderte Bilder und Texte fest.

Bitte beachten Sie dies für Ihre Veröffentlichungen im Amtsblatt und auf Crossiety.

Was muss gekennzeichnet werden:

Mit KI erstellte oder veränderte Bilder / Audio- & Videodateien

  • Realistisch wirkende, KI-generierte Bilder, Audio- oder Videodateien, die von der Verwaltung veröffentlicht werden (Mitteilungsblatt, Social Media, etc.), müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden.

KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

  • KI-generierte Texte müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn es sich um veröffentlichte Informationen von öffentlichem Interesse handelt und keine menschliche redaktionelle Bearbeitung vorgenommen wurde.
  • Sobald der KI-generierte Text von einem Menschen verändert oder überprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt, muss der Text nicht gekennzeichnet werden.


Sie können die Kennzeichnung im Bild oder im dazu gehörenden Text vornehmen. Wichtig ist, dass sie gut sichtbar ist.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus dem Rathaus veröffentlicht.