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Aufhebung des Feuerverbots ab 1. September

Aufhebung des Feuerverbots ab 1. SeptemberđŸ”„


Aufgrund des Niederschlags der vergangenen Tage und der sinkenden Temperaturen sinkt auch der Waldbrandgefahrenindex flÀchig auf die Stufe 3 und darunter.


Angesichts des nahenden Herbstes hebt das Landratsamt Waldshut das Feuerverbot im Wald ab dem 1. September auf.


Das bedeutet, dass an ausgewiesenen Feuerstellen im Wald und in WaldnÀhe (100 Meter) das Grillen wieder erlaubt ist.


Allerdings ist zu beachten:

- dass ein entzĂŒndetes Feuer vor dem Verlassen immer gelöscht werden muss.

- Bei starkem Wind ist es auch weiterhin verboten, ein Feuer zu machen.

- Auch strikt verboten sind wilde Feuerstellen.

- Das Rauchverbot im Wald gilt weiterhin bis zum 31. Oktober.


VerstĂ¶ĂŸe werden mit Bußgeldern bis 2.500 Euro geahndet.


Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass Waldarbeiterfeuer auch weiterhin eine Gefahr darstellen. Daher sollte das Reisig – falls unbedingt notwendig – frĂŒhestens im SpĂ€therbst bei ausreichender Boden- und Luftfeuchtigkeit verbrannt werden. Sinnvollerweise verzichtet man ganz darauf.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus veröffentlicht.