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Sitzung des Einwohnergemeinderates vom 24. August 2026

Der Einwohnergemeinderat hat sich an der letzten Sitzung unter anderem mit folgenden Themen befasst:

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Jahresbericht und Rechnung 2025 der Stiftung Erlen

Gemäss der Leistungsvereinbarung legt die Stiftung Erlen dem Einwohnergemeinderat jährlich einen Rechenschaftsbericht und die revidierte Jahresrechnung vor. Der Einwohnergemeinderat hat den Jahresbericht und die Rechnung 2025 nun zustimmend zur Kenntnis genommen.


Das Berichtsjahr war unter anderem durch den Wechsel in der Betriebsleitung geprägt: Nach 20 Jahren wurde Theres Meierhofer-Lauffer pensioniert. Seit dem 1. Oktober 2025 leitet Reto Christen den Betrieb gemeinsam mit Monika Christen und

Nicolette Deutschmann.


Das Erlenhaus war mit 98 Prozent erneut sehr stark ausgelastet. Insgesamt wurden 81 Bewohnerinnen und Bewohner betreut. Auch die 27 Alterswohnungen im Bergkristall waren mit einer Auslastung von 99 Prozent praktisch vollständig belegt. Ende 2025 beschäftigte die Stiftung 75 Mitarbeitende beziehungsweise 54 Vollzeitstellen. Erfreulich ist die Zunahme der Lernenden von sieben auf zehn Personen.


Trotz der hohen Auslastung schloss die Jahresrechnung bei einem Umsatz von rund 7,2 Millionen Franken mit einem Verlust von 64'359 Franken ab. Steigende Personal- und Betriebskosten sowie höhere regulatorische Anforderungen belasten das Ergebnis. Um die finanzielle Stabilität mittelfristig zu sichern, hat die Stiftung den Ansatz für die Restkosten der Pflege per 1. Mai 2026 erhöht. Auch eine Anpassung der Aufenthaltstaxe auf 2027 wird geprüft.


Der Einwohnergemeinderat erwartet weiterhin eine mittelfristig ausgeglichene Rechnung bei einer möglichst moderaten Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner. Er dankt dem Stiftungsrat, der Betriebsleitung und allen Mitarbeitenden für ihre engagierte Arbeit.

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Wydenstrasse

Nach der Ablehnung des Objektkredits zur Verbesserung der Sicherheit auf der Wydenstrasse an der Budget-Talgemeinde 2024 hat sich der Einwohnergemeinderat nochmals vertieft mit der Situation und möglichen Alternativen befasst. Gleichzeitig reichte der Schulrat ein Wiedererwägungsgesuch zur Einführung von Tempo 30 ein.


An der damaligen Talgemeinde wurde unter anderem eine Umfahrungsstrasse angeregt. Der Einwohnergemeinderat ist allerdings der Meinung, dass die Verkehrsführung über die Wydenstrasse alternativlos ist. Eine Umfahrung entlang des Aa-Wasser-Damms wird aufgrund des Gewässerraums, der verschiedenen Nutzungen – darunter Loipe, Sportplatz und Seilziehanlage –, der Auswirkungen auf das Ortsbild sowie der hohen Kosten für eine neue Strasse und zusätzliche Brücken als unverhältnismässig beurteilt und nicht weiterverfolgt.


Weiter hat der Einwohnergemeinderat entschieden, dass auf der Wydenstrasse weiterhin Tempo 50 gelten soll. Der Einwohnergemeinderat sieht die Wydenstrasse als wichtigen Zubringer für die hinter dem Dorf liegenden Wohngebiete sowie die Tourismusdienstleister. Eine Temporeduktion würde eine Verschlechterung des Verkehrsflusses bedeuten. Zudem stellt die Wydenstrasse keinen Unfallschwerpunkt dar und die Strasse ist übersichtlich.


Parallel werden die Planungen für den Fussweg über die Ochsenmatte, die Erneuerung der Bushaltestelle Kloster und den Abzweiger Bänklialpweg sowie die Gesamtsanierung der Wydenstrasse weitergeführt.

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Brandschutzkontrollen bei Veranstaltungen weiterentwickelt

Bei Gastwirtschaften und anderen öffentlich zugänglichen Lokalen liegt die Zuständigkeit für die Brandschutzkontrollen beim Kanton. Die Gemeinde ist insbesondere für Veranstaltungen mit Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen zuständig. Bereits in der Vergangenheit wurde dem Brandschutz bei besonderen Veranstaltungen, beispielsweise während der Fasnacht, grosse Beachtung geschenkt.


Die Brandkatastrophe in Crans-Montana war für die Einwohnergemeinde Anlass, die bestehende Praxis sowie die internen Abläufe, Zuständigkeiten und Kontrollinstrumente nochmals umfassend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Für Veranstaltungen mit Gelegenheitswirtschaftsbewilligung wurden die Abläufe verbindlich geregelt: Die notwendigen Angaben werden bereits mit dem Gesuch erhoben, allfällige Brandschutzauflagen in der Bewilligung festgehalten und die Kontrollen anhand einer einheitlichen Checkliste durchgeführt und dokumentiert.


Gastwirtschaftsbewilligungen werden durch die Einwohnergemeinde erteilt, während die Brandschutzkontrolle durch den Kanton erfolgt. Künftig werden neue Gastwirtschaftsbewilligungen deshalb zunächst provisorisch und erst nach der kantonalen Brandschutzkontrolle definitiv erteilt. Dies ist insbesondere bei einem Wechsel der verantwortlichen Person in einem bestehenden Lokal relevant. Damit können allfällige Veränderungen in den Räumlichkeiten frühzeitig erkannt werden, obwohl die ordentlichen kantonalen Kontrollen gemäss Obwaldner Recht nur alle zehn Jahre stattfinden. Bei neu erstellten oder umgebauten Lokalen wird die Einhaltung des Brandschutznachweises bereits im Rahmen der Bauabnahme kontrolliert.


Neu wird zudem die Funktion "Brandschutzkontrolleur/in für Veranstaltungen" geschaffen. Die Kontrollen erfolgen durch entsprechend qualifizierte Angehörige der Feuerwehr. Auf Basis des bisherigen Kontrollaufwands wird mit jährlichen Kosten von rund CHF 7'000.00 gerechnet. Die neuen Massnahmen werden ab sofort umgesetzt und gehen teilweise über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.

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Anhörung zu weiteren Pflegefamilienorganisationen

Der Kanton Obwalden führt eine Anhörung zur geplanten Anerkennung von fünf weiteren Pflegefamilienorganisationen aus der Zentralschweiz durch. Die definitive Anerkennung erfolgt anschliessend durch den Regierungsrat. Damit soll das Angebot an geeigneten Pflegeplätzen erweitert werden, da die bisher einzige anerkannte Organisation häufig nicht über genügend freie Plätze verfügt.


Pflegefamilien bieten insbesondere für jüngere Kinder eine wichtige Alternative zur Unterbringung in einem Heim. Zusätzliche anerkannte Organisationen ermöglichen raschere und bedarfsgerechtere Platzierungen und schaffen Klarheit bei der Finanzierung. Kanton und Einwohnergemeinden tragen die Kosten je zur Hälfte. Eine Pflegefamilienplatzierung ist in der Regel deutlich günstiger als eine Heimunterbringung.


Der Einwohnergemeinderat unterstützt die geplante Anerkennung. Gleichzeitig regt er an, die Elternbeiträge beziehungsweise Selbstbehalte bei Fremdplatzierungen periodisch auf ihre Aktualität und Angemessenheit zu überprüfen. Dabei sind die finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien, die Interessen der öffentlichen Hand und insbesondere das Kindeswohl angemessen zu berücksichtigen.

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Beschlüsse, welche schutzwürdige Interessen beinhalten oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind, werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Engelberg veröffentlicht.