PV-Freiflächenanlagen in Lödingsen und Güntersen
Faktencheck – Verfahrensstand und Einordnung
Sachliche Einordnung
Im Wahlkampf werden zum Thema PV-Freiflächenanlagen unterschiedliche Aussagen getroffen. Mir ist wichtig, zwischen politischen Bewertungen, persönlichen Befürchtungen und dem tatsächlichen Verfahrensstand zu unterscheiden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bewusst für die damals betrachtete Gesamtfläche gefasst, um das Verfahren zunächst umfassend zu prüfen. Eine Mehrheit des Rates für die aktuell geplante Gesamtfläche gab es zu keinem Zeitpunkt. Dies wurde dem Investor EDF ebenfalls signalisiert, die er auch ernst nimmt.
Wo stehen wir heute?
Das Verfahren befindet sich im Vorentwurf. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger wurden beteiligt.
Die in Sitzungen und Informationsveranstaltungen geäußerten Fragen, Sorgen und Einwände werden ernst genommen und in die weitere Beratung einbezogen. Schriftlich eingereichte Anregungen und Einwände fließen in die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung ein.
Eine endgültige Größe oder konkrete Ausgestaltung der PV-Freiflächenanlage steht derzeit noch nicht fest.
Die Verwaltung hat mir die bisherige zeitliche Abfolge zur Verfügung gestellt, die ich um die Ortsräte ergänzt habe.
Die bisherige zeitliche Abfolge
- 15.02.2024: Vorhaben im Verwaltungsausschuss angesprochen; Gespräch mit dem Investor sollte organisiert werden.
- 04.03.2024: Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger in der Sporthalle Lödingsen.
- 14.03.2024: Aufstellungsbeschluss im Verwaltungsausschuss.
- 03.09.2024: Weitere Informationsveranstaltung im Rathaus.
- 12.06.2025: Öffentliche Sitzung des Bauausschusses zum weiteren Verfahren.
- 09.09.2025: Öffentliche Sondersitzung des Bauausschusses; Vorstellung des Vorentwurfs und Empfehlung, die Verfahren für Lödingsen und Güntersen zu trennen.
- 11.09.2025: Aufstellungsbeschluss für zwei getrennte Verfahren – Lödingsen und Güntersen.
- 29.09.2025: Informationsveranstaltung im Gasthaus Kesten in Güntersen.
- 18.11.2025: Der Ortsrat Güntersen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und Rat, die weitere Planung für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 36 „Solarpark Güntersen“ einzustellen.
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Wichtig: Der Beschluss des Ortsrates Güntersen erfolgte erst nach dem Aufstellungsbeschluss und damit während des bereits laufenden Verfahrens.
Die Ortsräte Lödingsen und Wibbecke wollen dagegen zunächst die Stellungnahmen der Behörden und die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger abwarten.
Viele Schritte liegen noch vor uns
Der Aufstellungsbeschluss ist keine Entscheidung über die spätere Umsetzung. Der weitere Ablauf umfasst:
Aufstellungsbeschluss → Vorentwurf → Beteiligung → Abwägung → Entwurf → erneute Beteiligung → erneute Abwägung → abschließende politische Entscheidung
Es liegen also noch mehrere wichtige Verfahrensschritte vor einer möglichen endgültigen Entscheidung.
Verantwortung von Rat und Ortsräten
Ratsmitglieder sollten jedes Verfahren neutral, objektiv und ergebnisoffen betrachten. Dazu gehört, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, alle fachlichen Informationen zu prüfen und unterschiedliche Interessen sachgerecht abzuwägen.
Die Einwände und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden in den Sitzungen und Veranstaltungen ernst genommen. Schriftlich eingereichte Einwendungen und Anregungen werden in die weitere Abwägung einbezogen.
Dieser Maßstab wurde auch in der Vergangenheit bei Unternehmen, Grundstückseigentümern sowie Bürgerinnen und Bürgern angewandt.
Anliegen anhören – Einwände ernst nehmen – Fakten prüfen – abwägen – verantwortlich entscheiden.
Darum würde ich mir wünschen.
Sachlichkeit statt Wahlkampfbehauptungen – Fakten statt Vorfestlegungen.
Die diversen Infoveranstaltungen der Bürgerinitiativen habe ich bewusst ausgelassen,
da ich hier meine Sichtweise als Ratsmitglied wiedergegeben habe. Aus diesen Grund werde ich die Kommentierung für diesen Beitrag deaktivieren. Gerne können Sie mich persönlich kontaktieren und mit mir reden.