Abfallordnung braucht jeden Mitgestalter
Die wilden Ablagerungen werden zunehmend zu einem großen Problem - sowohl vom Arbeitsaufwand, als auch von den Kosten. Wie die Bilder im Anhang zeigen, handelt es sich um Abfälle, die eigentlich ordnungsgemäß entsorgt werden können. Es handelt sich hierbei um Restmüll, Sperrmüll, alte Kleidung etc.
Es sind auch nicht immer ausschließlich Bürger der Städte Bad Arolsen und Volkmarsen, die illegal handeln. Mülltourismus hat ebenfalls Präsenz. Dem können die Gemeinden nur einheitliche und homogene Abfallkonzepte entgegenstellen.
Die KBN möchten mit diesem Beitrag auf die genannten Missstände hinweisen und jeden Einzelnen sensibilisieren – wohlwissend, dass die Mehrheit der Bürger im Sinne der Sauberkeit und Ordnung handelt.
Wir bitten diese Information als Motivation und evtl. ergänzende Hinweise zu verstehen.
Wie und was jeder beitragen kann:
- Tonnen zur Entleerung freihalten: Beim Parken darauf achten, dass Abfuhrfahrzeuge durchkommen.
- Richtig trennen: Biomüll in die grüne Tonne, Restmüll in die graue Tonne und Verpackungen in die gelbe Tonne. Ordnungsgemäßes Trennen ist wichtig.
Insbesondere: Durch verschärfte Grenzwerte der Bundesumweltministerium - Bioabfallverordnung dürfen seit Mai 2025 maximal 1 % Kunststoffe und insgesamt höchstens 3 % Störstoffe im Biomüll enthalten sein. Eine höhere Verunreinigung führt zu höheren Entsorgungskosten.
- Sperrmüll korrekt melden: Sperrmüll rechtzeitig anmelden und bei Abholung zum vorgesehenen Standort bringen oder bei den hierfür vorgesehenen Stellen abgeben.
- Alte Textilien ordnungsgemäß entsorgen. Nicht mehr tragbare, defekte Kleidung gehört in die graue Restmülltonne. Alttextilien können kostenlos zu den Öffnungszeiten beim Entsorgungsfachbetrieb Franz Peine GmbH abgegeben werden.
Im Stadtgebiet Volkmarsen bleiben die vom DRK e.V. bereitgestellten Kleidercontainer bestehen. Für die Einwohner besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, ihre Altkleider bei der Fa. Peine GmbH kostenlos abzugeben.
- Sonder-/Problemabfälle beachten: Anweisung zur Abgabe beachten, um Verunreinigungen und Kosten zu vermeiden.
Die Verursacher werden ermittelt und bei Feststellung folgen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit Geldbußen (siehe Abfallsatzung KBN § 19 (2)) von 5,00 € bis zu 50.000,00 €.
Nur gemeinschaftliches, achtsames Handeln hält unsere Städte sauber, gesund und lebenswert. Respekt, klare Regeln und gegenseitige Rücksicht sind die Grundlage für eine Abfallwirtschaft, die zuverlässig, hygienisch und umweltverträglich funktioniert.