Grillverbot aufgehoben

Das Grillverbot an öffentlichen Grillstellen ist ab sofort wieder aufgehoben. Durch die Niederschläge in den letzten Tagen hat sich die Waldbrandgefahr entspannt.


Wir bitten jedoch auch weiterhin um Beachtung folgender Hinweise:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
  • Feuermachen ist nur an den offiziellen, gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt
  • Ein (Grill)Feuer muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden
  • Eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann fatale Auswirkungen haben
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.