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Absolutes Feuerverbot im Wald aufgehoben - weiter Vorsicht geboten

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot. Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.


Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge insbesondere die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser bedeutet dies noch keine Entspannung und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.


Folgende Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen:


🔹 keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen

🔹 nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen

🔹 bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken

Funkenflugs kein Feuer entfachen

🔹 Feuer nie unbeaufsichtigt lassen

🔹 Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut

tatsächlich erloschen sind


Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Schötz veröffentlicht.