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Heckenrückschnitt für einen sicheren Verkehrsraum

Als Grundstückseigentümer/in – oder als Mieter/in, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist – tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Anpflanzungen auf Ihrem Grundstück nicht in den öffentlichen Raum hineinragen und die Sicht und Sicherheit von Verkehrsteilnehmern beeinträchtigen.

Alle wichtigen Infos rund um Ihre Pflichten zum Hecken-/Baumschnitt finden Sie in unserem neuen Grünpflege-Faltblatt. Sie erhalten es im Rathaus (Erdgeschoss im Bereich vor dem Ordnungsamt) oder können es einfach hier im Anhang herunterladen. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen im Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus Neuendettelsau veröffentlicht.
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