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Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 3, Lockerung des Feuerverbots

Durch die verbesserte Situation wird die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird daher dahingehend angepasst, dass das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ab Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr, ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder zugelassen ist. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.


Bitte beachten Sie die angehängte Medienmitteilung sowie die Verfügung des Kantonalen Führungsstabs Basel-Landschaft:

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus Gemeinderat und Verwaltung veröffentlicht.
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