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Eidgenössische Volksabstimmung und Erneuerungswahlen

Das Abstimmungsmaterial wurde fristgerecht verschickt. Bitte melden Sie sich bei Frau Sara Carracedo, Gemeindeschreiberin, falls Sie die Unterlagen bis heute noch nicht erhalten haben (Telefon: 058 346 15 01 oder [email protected]).


Auf Eidgenössischer Ebene stehen folgende zwei Vorlagen zur Abstimmung:

  • Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)
  • Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)


Auf kommunaler Ebene finden die Erneuerungswahlen (Amtsperiode 2027-2031) statt. Am Montag, 03.08.2026 war Eingabeschluss der Kandidaten/innen für die Aufnahme auf der Namenliste. Es haben sich für alle Funktionen Kandidaten/innen gemeldet. Es können auch Personen, welche nicht auf der Namenliste stehen, gewählt werden. Auf unserer Homepage finden Sie eine Übersicht der Personen mit Funktionen, welche sich für die nächste Amtsperiode aufstellen lassen.


Bei der brieflichen Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

  • Legen Sie alle ausgefüllten Stimmzettel (Eidgenössische Volksabstimmung wie auch Erneuerungswahlen) in das Stimmkuvert und kleben dieses zu. Offen eingelegte Stimmzettel fallen ausser Betracht und werden somit nicht gezählt.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im vorgesehenen Feld. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Legen Sie den Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in das Rücksendekuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Briefliche Stimmabgaben können an jedem Ort der Schweiz der Post übergeben werden, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen oder an der Urne abgegeben werden.

Auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises finden Sie jeweils die Anleitung, wie brieflich gestimmt wird.


Vorzeitige Stimmabgabe:

In der Woche vor dem Urnengang (Montag bis Freitag) können Sie beim Einwohneramt während den Schalteröffnungszeiten vorzeitig Ihre Stimme abgeben.


Urnengang:

Das Wahlbüro hat am Abstimmungswochenende wie folgt für Sie geöffnet:

Am Sonntag, 27. September, von 10.00 – 11.00 Uhr

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos der Gemeinde Matzingen veröffentlicht.