Stichwahl zur Landrätin/ zum Landrat

Ab sofort können Briefwahlunterlagen zur Stichwahl der Landrätin/ des Landrates ausgegeben werden.


Wer bei der Hauptwahl angegeben hat, auch zur Stichwahl Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss keinen Antrag stellen. Die Anträge sind vorgemerkt und werden abgearbeitet.


Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab heute.

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