Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2026
Wir weisen die Bevölkerung hiermit darauf hin, dass am
Mittwoch, den 30. September 2026
die nächsten Sonderabfall-Kleinmengensammlungen stattfinden.
Das Fahrzeug des beauftragten Unternehmens steht am
30. September 2026:
12.00 Uhr – 12.30 Uhr im Stadtteil Dodenau, Mehrzweckhalle,
12.45 Uhr – 13.30 Uhr in der Kernstadt, Schwimmbadparkplatz
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises hat zur Sondermüll-Kleinmengensammlung für Privathaushalte, Handwerk und Kleingewerbe folgende Hinweise gegeben, um deren genaueste Beachtung wir bitten:
Beim Fahrzeug, das die vorgenannten Haltepunkte in jedem Fall anfahren wird, kann folgendes abgegeben werden:
- Farben, Lacke, Abbeizmittel, Lösungsmittel, Holzschutzmittel, Klebstoffe
- Autopflegemittel, Backofenreiniger, Fleckentferner, Putzmittel, Möbelpolitur
- Chemikalien aus dem Hobbykeller
- Batterien, auch Autobatterien in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 3 Stück)
- Pflanzenschutzmittel, Pflanzendünger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Rostschutzmittel,
- Schuhpflegemittel, Spraydosen
- Leuchtstoffröhren (bis zu 10 Stück; nur in unzerbrochenem Zustand)
- Saatgut gebeizt (max. 20 kg)
Für folgende Sonderabfallarten bitten wir die zusätzlichen Annahmekriterien bzw. Mengenbegrenzungen einzuhalten:
Begrenzung 10 kg bzw. 10 ltr. je Abfallart:
- Laborchemikalien (getrennt in organische bzw. anorganische Chemikalien)
- Konzentrate (getrennt in organische bzw. anorganische Konzentrate)
- Säuren und Laugen
- PCP-haltige Kondensatoren (Stückgewicht max. 1 kg)
Begrenzung 1 kg bzw. 1 ltr. je Abfallart:
- Cyanide, quecksilberhaltige Abfälle
Wir weisen noch darauf hin, dass die Entsorgung für Privathaushalte kostenlos ist und für Handwerk, Dienstleistungsbereich und Kleingewerbe eine Gebühr von 7,00 € pro kg erhoben wird. Darüber hinaus geben wir auch diesmal den Hinweis, dass die Sonderabfall-Kleinmengen nur persönlich (bei Verhinderung auch durch Dritte, die über den Inhalt genauestens zu informieren sind) abgegeben werden müssen.
Wir bitten um Beachtung unserer vorstehenden Ausführungen.
Battenberg (Eder), den 21. September 2026