Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Wegen zurückschneiden
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundstück an eine Strasse, ein Trottoir oder einen Gehweg grenzt, müssen Bäume, Hecken und Sträucher regelmässig zurückschneiden. Dies weil herausragende Äste, Hecken und Sträucher die Kehrichtabfuhr, Strassenreinigung und Winterdienste sowie den Fahr- und Fussverkehr behindern oder gefährden.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus der Gemeinde Obfelden veröffentlicht.