Hundekot
In letzter Zeit haben wir erneut Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten, dass Hundekot teilweise nicht aufgenommen wird. Bereits mit dem Versand der Hunderechnungen wurden alle Hundehalterinnen und Hundehalter auf die korrekte Entsorgung hingewiesen.
Wir möchten deshalb nochmals daran erinnern, dass das Aufnehmen des Hundekots nicht nur eine Frage der Rücksichtnahme, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gemäss § 1 lit. b der kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden (HuV) sind Hunde so zu führen und zu betreuen, dass unter anderem Strassen, Gehwege, Trottoirs, Parkanlagen, fremde Gärten und landwirtschaftliche Kulturen nicht verunreinigt werden.
Im ganzen Dorf stehen genügend Robidog-Stationen (siehe Plan) zur Verfügung, an denen Hundekotsäckchen bezogen und die gefüllten Säckchen entsorgt werden können. Wir bitten die Hundehalterinnen und Hundehalter dennoch, bei jedem Spaziergang ausreichend Hundekotsäckchen mitzuführen.
Sollte unterwegs einmal kein Robidog-Kübel in unmittelbarer Nähe vorhanden sein, ist das volle Säckchen mitzunehmen und beim nächsten Spaziergang ordnungsgemäss zu entsorgen.
Festgestellte Widerhandlungen werden zur Anzeige gebracht.