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Am 27. September 2026 ist Abstimmungssonntag

Anfang September sind die Abstimmungscouverts für die Abstimmung vom

27. September 2026 bei den Stimmberechtigten eingetroffen. Über folgende Vorlagen wird abgestimmt:


🔹Volksinitiative "Gegen Fan-Gewalt" und Gegenentwurf

🔹Referendumsabstimmung über die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetztes

🔹Weiterentwicklung Standortförderung. Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik

🔹Sonderkredit zur Erweiterung und Umnutzung der Kantonsschule Reussbühl

🔹Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)"

🔹Volksinitiative "Für eine sichere Ernährung - durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)"


Haben Sie sich Ihre Meinung zu den Vorlagen bereits bebildet? Dann freuen wir uns, wenn Sie diese mittels Stimmabgabe in das Abstimmungsresultat einfliessen lassen.


Sind Sie noch unsicher und benötigen Informationen?

📰 In der Botschaft, welche im Abstimmungscouvert enthalten ist, finden Sie schriftliche Informationen.


Informationen zur Stimmabgabe:

🗳️ Die persönliche Stimmabgabe an der Urne, Gemeindehaus Schötz, kann am Sonntag, 27. September 2026, vom 10.00 bis 10.30 Uhr vorgenommen werden.

📩 Die briefliche Stimmabgabe ist per Post, Schalter oder Briefkasten der Gemeindekanzlei möglich.

📯 Beachten Sie, dass die Stimmabgabe per Post rechtzeitig er efolgen hat. Die Post wird das Abstimmungskuvert ohne Briefmarke als B-Post an die Gemeindekanzlei zustellen.

📮 Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindekanzlei erfolgt am

27. September 2026 um 10.30 Uhr


Bildquelle: Norbert Bossart

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Schötz veröffentlicht.