Fristen beim Pflichtumtausch von Führerscheinen beachten
Der Landkreis Esslingen weist darauf hin, dass Führerscheine, die im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden, spätestens bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden müssen. Nach Ablauf der Umtauschfrist wird der Führerschein ungültig.
Der Umtausch erfolgt schrittweise nach den gesetzlich festgelegten Fristen. Ziel des Umtauschs ist es, alle Führerscheine innerhalb der Europäischen Union fälschungssicher und einheitlich zu gestalten.
Eine Sonderregelung gilt für Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurde. Sie müssen den Führerschein - egal ob Papier- oder Kartenführerschein - erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Online-Antrag und weitere Information
Der Antrag kann auf der Webseite des Landkreises gestellt werden, dort gibt es auch Information zu den erforderlichen Unterlagen: www.landkreis-esslingen.de/fuehrerschein.