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Das Verbrennen von Strauchschnitt und Schlagabraum ist noch bis Ende März im Gebiet der Gemeinde Borchen möglich. Um Polizei- und Feuerwehreinsätze zu vermeiden, muss das Feuer mindestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt der Gemeinde angemeldet werden. Dies kann formlos erfolgen und ist gebührenfrei. Bitte beachtet die Regelungen in der anhängenden Verordnung. Ulrich Ahle Ortsvorsteher