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Erinnerung Prämienverbilligung 2026

Der Kanton Thurgau gewährt versicherten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung - die Prämienverbilligung.


Anfangs Jahr sind die Prämienverbilligungsanträge 2026 an alle anspruchsberechtigten Personen verschickt worden. Anspruchsberechtigt ist, wessen Steuerrechnung eine einfache Steuer zu 100% unter CHF 800.00 und kein steuerbares Vermögen ausweist. Für die Prämienverbilligung 2026 massgebend sind die provisorischen Steuerdaten per 01.01.2026.

Das unterzeichnete Formular ist bis spätestens 31.12.2026 bei der Krankenkassenkontrollstelle Matzingen einzureichen. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch auf Prämienverbilligung. Eine Neubemessung ist in diesen Fällen nicht möglich.


Prämienverbilligung für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr erhalten Eltern, deren einfache Steuer unter CHF 1'600.00 liegt und die kein steuerbares Vermögen ausweisen.


Sollten Sie von Ihrer Wohngemeinde keinen Antrag erhalten haben und sind aber der Meinung, dass Sie aufgrund Ihrer provisorischen Steuerdaten zum Bezug der Prämienverbilligung berechtigt sind, dann melden Sie sich bis spätestens 31.12.2026 bei der Wohngemeinde, in der Sie am 01.01.2026 angemeldet waren.


Prämienverbilligung für vergangene Jahre (Neubemessung):

Haben Sie für die vergangenen Jahre aufgrund der provisorischen Steuerdaten keine Prämienverbilligung erhalten, nun aber eine tiefere definitive Schlussrechnung, dann können Sie innert 30 Tagen seit rechtskräftiger Schlussrechnung schriftlich bei der Krankenkassen-Kontrollstelle ein Gesuch um Neubemessung der Prämienverbilligung stellen.

Eine Neubemessung muss beantragt werden. Eine Neubemessung von Amtes wegen ist nicht möglich.


Für Fragen zur Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Matzingen, Livia Schwager, Tel. 058 346 15 15.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos der Gemeinde Matzingen veröffentlicht.