Grabaufhebungen auf dem Friedhof Pieterlen

Aufhebung der Gräber auf dem Friedhof Pieterlen / Grabräumung 2027


Gestützt auf Artikel 10 und 11 des Friedhofs- und Bestattungsreglements der Einwohnergemeinde Pieterlen werden nach Ablauf der Grabesruhe von 25 Jahren, ab März 2027 folgende Gräber aufgehoben:


  • Nr. 81 bis 96 (Erdbestattungsgräber), Bestattungsjahre 1998 - 2000
  • Nr. 231 bis 250 (Urnengräber), Bestattungsjahre 1998 - 2000


Die entsprechenden Gräber sind während den Jahren 1998 (Zeitpunkt der ersten Bestattung) bis 2000 errichtet worden. Die betroffenen Grabreihen sind mit einem entsprechenden Band gekennzeichnet.


Wir bitten die Angehörigen jeglichen Grabschmuck und Grabmale bis zum 28. Februar 2027 zu entfernen. Nach Ablauf der genannten Frist verfügt die Gemeinde Pieterlen über das zurückgelassene Material, wobei jegliche Haftung oder Vergütung abgelehnt wird.


Die Angehörigen sind durch die Präsidialabteilung über die bevorstehende Grabräumung Ende September schriftlich informiert worden, soweit deren Anschrift bekannt war.


Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.


Gemeindeverwaltung Pieterlen


Präsidialabteilung

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