Neue biometrische Identitätskarten ab dem 2. November 2026
Die Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ist für den 2. November 2026 vorgesehen. Der Bund wird ab dem 19. Oktober umfassend über dieses Thema informieren. Gerne möchten wir Ihnen bereits heute die wichtigsten Informationen dazu mitteilen.
Wie der biometrische Reisepass wird auch diese Karte mit einem Chip ausgestattet sein, der die persönlichen Daten, ein Foto und zwei Fingerabdrücke enthält. Die auf dem Chip gespeicherten und digital signierten Daten bieten zusätzlichen Schutz vor Fälschung und Identitätsmissbrauch. Darüber hinaus gewährleistet die biometrische Identitätskarte langfristig, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU ungehindert reisen können.
Ab der Einführung der biometrischen Identitätskarte können Schweizer Bürgerinnen und Bürger frei wählen, welches Kartenmodell sie beantragen möchten. Die Wahl liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern und richtet sich nach ihren individuellen Bedürfnissen:
• Für Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
• Für Personen, die die Karte ausschliesslich als Identitätsnachweis in der Schweiz verwenden, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Die nicht biometrische Identitätskarte wird somit auch nach dem 2. November weiterhin von den Gemeinden ausgestellt. Die Wahl des Kartenmodells liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Die biometrischen Identitätskarten werden von den Ausweiszentren in Monthey, Sitten und Visp ausschliesslich für Termine ausgestellt, die ab dem 2. November vereinbart werden. Bei einem Termin, der vor dem 2. November vereinbart wurde, bei dem die Datenerfassung jedoch erst nach dem 2. November stattfindet, wird eine nicht biometrische Identitätskarte ausgestellt.
Kosten
Die vom Kanton erhobene Gebühr für die biometrische Identitätskarte entspricht derjenigen für die nicht biometrische Identitätskarte. Die Kombination aus Reisepass und biometrischer Identitätskarte wird zum gleichen Preis wie bisher angeboten.
Gültigkeit der nicht biometrischen Identitätskarte
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem 2. November ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen innerhalb der EU gültig.