Rauchverbot an Haltestellen🚭
Seit dem 1. Juni 2026 gelten die Vorgaben des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg (LNrSchG BW). Laut § 2 Abs. 2 Nr. 5 LNrSCHG ist
- an Haltestellen das Rauchen von Zigaretten, Zigarren, Tabakerhitzer, E-Zigaretten, Vapes sowie alle vergleichbaren Produkte verboten.
- Es gilt eine 15-Meter-Rauchverbotszone rund um die Haltestellen.
Das gilt an einer der schönsten Bushaltestellen in St. Georgen – am Schwarzen Tor – genauso wie an allen anderen Bus- und Bahnhaltestellen bei uns und in ganz Baden-Württemberg.
Das Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie den gesundheitlichen Gefahren durch Dämpfe, die durch die Benutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten hervorgerufen werden. Als besonders schutzbedürftig gelten Kinder, Jugendliche, Schwangere, ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen.
Wir bitten um Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld bis 500,00 € verhängt werden.