Sitzung des Einwohnergemeinderates vom 5. Oktober 2026
Der Einwohnergemeinderat hat sich an der letzten Sitzung unter anderem mit folgenden Themen befasst:
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Anpassung des Richtplans zu erneuerbaren Energien: Einwohnergemeinderat lehnt Standort Schwand für Windenergie ab
Der Kanton Obwalden führt bis Ende November 2026 die öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich erneuerbare Energien durch. Der Bund verpflichtet die Kantone, geeignete Gewässerstrecken für die Wasserkraft sowie Eignungsgebiete für Windenergie und Solaranlagen von nationalem Interesse in ihren Richtplänen festzulegen. Gestützt auf eine Potenzialstudie hat der Kanton entsprechende Gebiete ermittelt. Der Einwohnergemeinderat hat dazu Stellung genommen.
Die vorgesehenen Richtplaneinträge für die Wasserkraft an der Engelberger Aa sowie am Bären- und Eugenibach werden grundsätzlich begrüsst. Die touristische Nutzung der gewässernahen Bereiche – insbesondere beim Horbisseeli – darf dadurch jedoch nicht eingeschränkt werden. Hingegen ist das Gebiet Firnalpelibach und Gorisegg/Windegg heute als Natur- und Erholungsgebiet sehr geschätzt, weshalb ein Eintrag grundsätzlich abgelehnt wird. Auch die Förderung von Biomasse und Geothermie unterstützt der Einwohnergemeinderat.
Entschieden abgelehnt wird das vorgesehene Windenergiegebiet Schwand. Dieses erstreckt sich von Gschneit und Turnegg über Ristis bis in die Gebiete Brunnihütte, Steghalten und Spisboden. Das Gebiet ist für Freizeit und Tourismus von grosser Bedeutung. Windenergieanlagen würden die Landschaft und damit die Attraktivität Engelbergs als Wohn- und Tourismusort erheblich beeinträchtigen. Zudem wären sie kaum mit den Zielen des regionalen Landschaftsschutzgebiets vereinbar. Eine Aufweichung des Landschaftsschutzes zugunsten der Windenergienutzung lehnt der Einwohnergemeinderat ebenfalls ab.
Positiv beurteilt wird, dass in Engelberg kein Gebiet für eine Photovoltaikanlage von nationalem Interesse vorgesehen ist. Für das laufende Vorhaben bei den Lawinenverbauungen im Rigidal erwartet der Einwohnergemeinderat die Bestätigung, dass kein Richtplaneintrag erforderlich ist. Zudem verlangt er, im Richtplan festzuhalten, dass Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nur mit Zustimmung der Standortgemeinde und der betroffenen Grundeigentümer realisiert werden können.
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Vernehmlassung zur frühen Sprachförderung eingereicht
Mit einer Änderung des Bildungsgesetzes schafft der Kanton Obwalden per 1. Januar 2027 die Grundlage für die frühe Sprachförderung. Die Einwohnergemeinden können entsprechende Angebote einführen. Wird ein solches geführt, ist der Sprachstand der Kinder spätestens im Jahr vor dem obligatorischen Kindergarten einheitlich zu erheben. Kinder mit ausgewiesenem Förderbedarf können das Angebot kostenlos besuchen. Die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen befinden sich derzeit bei den Einwohnergemeinden in der Vernehmlassung.
Der Einwohnergemeinderat begrüsst die frühe Sprachförderung grundsätzlich. Gute Deutschkenntnisse erleichtern den Schuleintritt, fördern die soziale Integration und verbessern die Bildungschancen. Durch den frühen Kontakt mit Fachpersonen können zudem Entwicklungs- oder soziale Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt werden. Aus Sicht der Gemeindeschule soll die frühe Förderung jedoch nicht ausschliesslich Kindern mit ausgewiesenem Sprachförderbedarf offenstehen. Angestrebt wird eine niederschwellige Lösung, von der alle Kinder profitieren können.
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Beschlüsse, welche schutzwürdige Interessen beinhalten oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind, werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht.