Stellungnahme zur Vernehmlassung Kostenteiler EL zur IV

Der Kanton Luzern will sich künftig an den Kosten der Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung beteiligen und damit die Gemeinden entlasten. Der Gemeinderat Buchrain hat seine Vernehmlassungsantwort zu dieser Gesetzesänderung verabschiedet und schliesst sich der Haltung des Verbands Luzerner Gemeinden an.


Worum es geht

  • Ergänzungsleistungen helfen Menschen mit einer AHV- oder IV-Rente, wenn ihr Einkommen für den Lebensunterhalt oder die Heimkosten nicht reicht.
  • Heute bezahlen im Kanton Luzern die Gemeinden alle Kosten, die nach dem Beitrag des Bundes übrig bleiben.
  • Neu soll der Kanton bei den Ergänzungsleistungen zur IV einen festen Anteil von 17 Prozent übernehmen, bei der AHV bleibt alles wie bisher.
  • Die Änderung setzt eine Vereinbarung um, die Kanton und Gemeinden gemeinsam erarbeitet haben.
  • Sie soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten; vorher entscheiden die Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung.


Haltung der Gemeinde Buchrain

  • Die Gemeinde Buchrain stimmt der Gesetzesänderung zu und begrüsst, dass eine gemeinsam ausgehandelte Lösung umgesetzt wird.
  • Sie stützt die Stellungnahme des Verbands Luzerner Gemeinden und fordert, den Kantonsanteil auf mindestens 20 Prozent festzulegen, weil der vereinbarte Betrag auf den Zahlen von 2024 beruht und die Kosten bis 2028 weiter steigen.
  • Sie weist darauf hin, dass die wachsenden Kosten bei den Ergänzungsleistungen zur AHV weiterhin allein bei den Gemeinden bleiben.
  • Für Buchrain wird mit einer jährlichen Entlastung von gut 200’000 Franken gerechnet.


Die vollständige Vernehmlassungsantwort ist auf der Homepage der Gemeinde Buchrain einsehbar.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.