Coronavirus: Lockerungen

Der Bundesrat hebt per 17. Februar 2022 sämtliche Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf. Die Maskentragpflicht bleibt bis Ende März im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen bestehen. Ausgenommen davon sind Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Ebenfalls müssen sich positiv getestete Personen weiterhin in Isolation begeben. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Wenn sich die Lage in den nächsten Wochen entsprechend entwickelt, plant der Bundesrat die Covid-19-Verordnung per 1. April 2022 ausser Kraft zu setzen.

Aktuelle Informationen zur Situation im Kanton Bern finden Sie unter www.be.ch/corona

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