Revision der Ergänzungsleistungen auf 2021

Die Revision der Ergänzungsleistungen auf 2021 bringt schwerwiegende, folgenschwere Änderungen mit sich, welche zur Hauptsache den Mittelstand treffen. So sollen ab 2021 die Nachkommen für die bezogenen EL der Eltern belangt werden, indem die bezogenen EL zurück gefordert werden. Im gleichen Paket wird mitgeteilt das die Familenexterne Betreuung der Kinder von den Steuern abgezogen werden kann. Will der Staat die Jungen damit von der schlimmen Anpassung der EL ablenken? Bitte informiert Euch gut und gebt Eure Meinungen bekannt.

https://www.srf.ch/news/schweiz/neue-regelung-ab-2021-erben-muessen-fuer-ergaenzungsleistungen-von-verstorbenen-aufkommen

Mit informativen Grüssen, Susanne Lottaz