🆕Neue Corona-Schutzverordnung seit heute in Kraft – 3-Stufen-Plan beschlossen
📅 22.02.2022
🙋🙋♂️ Liebe Hatzfelderinnen und Hatzfelder,
die Hessische Landesregierung hat auf Basis der Beschlüsse der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz gestern (21.02.2022) die Coronavirus-Schutzverordnung erneuert und darin schrittweise Lockerungen der Maßnahmen festgelegt. 📜 Hintergrund sind die sinkenden Infektionszahlen sowie die derzeit stabile Lage in den Krankenhäusern. ⏱️ Die Änderungen sind heute Morgen in Kraft getreten und gelten vorerst bis 19.03.2022.
📄 Drei-Stufen-Plan der hessischen Landesregierung
In einem Drei-Stufen-Plan sollen nun nach und nach bestimmte Einschränkungen aufgehoben werden.
📆 Ab dem 22. Februar gilt:
➡️ Geimpfte und Genesene können sich wieder mit so vielen Personen treffen wie sie möchten. Für Ungeimpfte bleibt es bei den bestehenden Kontaktbeschränkungen!
➡️ Nach einem Corona-Fall in einer Schulklasse werden ungeimpfte Schülerinnen und Schüler weiterhin täglich getestet. Allerdings nur noch eine Woche lang (bislang zwei). Danach gilt: Drei Tests pro Woche.
📆 Ab dem 4. März:
➡️ Wieder größere Veranstaltungen möglich (z.B. Konzerte, Fußballspiele etc.)
➡️ 3G bei mehr als 10 Personen. 2G-Plus bei mehr als 500 Personen.
👉 Im Freien:
▶️ max. 25.000 Teilnehmende/Zuschauende
▶️ ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung
▶️ Maskenpflicht ab 500 Personen
👉 Drinnen:
▶️ max. 6.000 Teilnehmende/Zuschauende
▶️ ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung
▶️ Maskenpflicht
Außerdem:
➡️ In den meisten Innenräumen wird die bisherige 2G-Plus-Regel durch 3G ersetzt. Das heißt: Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test können rein.
➡️ Gilt z.B. für Sporthallen, Fitnessstudios, Hallenbäder, Innenräume von Zoos, Museen und für körpernahen Dienstleistungen. ☝️ Wichtig: Die Maskenpflicht bleibt bestehen! Im Freien sind weiterhin keine Test-Nachweise erforderlich.
⚠️ Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die 3G-Regel betrifft zudem ausschließlich die Innenbereiche. Im Freien sind dort weiterhin keine Test- bzw. Geimpft- oder Genesenen-Nachweise erforderlich.
➡️ Auch für Restaurants, Bars und Kneipen sowie zu Hotels reicht ein 3G-Nachweis. Weil in der Gastronomie die Maske am Platz runter kann, gilt hier auch draußen 3G.
➡️ Diskotheken können auch die Innenbereiche mit 2G-Plus-Regel wieder öffnen.
➡️ Ab dem 7. März entfällt in der Schule die Maskenpflicht am Sitzplatz.
📺 Erläuterungen der aktuellen Entscheidungen von Ministerpräsident Bouffier am 21.02.2022: https://youtu.be/OhIrlkJghBw
Weitere Informationen unter www.hessen.de
ℹ️ Als Anlage ist die aktuelle Lesefassung ab 22.02.2022 beigefügt.