Pressemitteilung Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei An-sammlungen aufgehoben

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen aufgehoben. Ab Mittwoch, 23. Februar, 0 Uhr gibt es bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien keine Maskenpflicht mehr. Ursprünglich sollte diese Regelung noch bis zum 7. März gelten. Aufgrund der sinkenden Zahl der auf der Intensivstation des Schwarzwald-Baar Klinikums zu behandelnden Covid-19 Patienten sowie der Lockerungen, welche in der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 23. Februar eintreten, konnte die Maskenpflicht bei Ansammlungen auf dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises vorzeitig aufgehoben werden.

Auch nach der neuen Corona-Verordnung gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien, sofern nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann. Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen Maske grundsätzlich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen kann.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen wurde auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lrasbk.de/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

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