öffentliche Auflage Teilstrassenplan Ausbau Kapfenbergstrasse mit Erweiterung...

Der Gemeinderat hat am 22. Februar 2022 gestützt auf Art. 39 des Strassengesetzes (sGS 732.1) genehmigt:

Teilstrassenplan Ausbau Kapfenbergstrasse G3 3.13 mit Erweiterung Ausweichstelle

Das Projekt liegt nach Art. 41 ff Strassengesetz während 30 Tagen, d.h. vom 28. Februar 2022 bis 29. März 2022 im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, öffentlich auf.

Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige. Die Baukosten trägt der Grundeigentümer, Paul Jörg, Weesen. Es ist kein Landerwerb erforderlich.

Einsprachen gegen das Projekt und den Teilstrassenplan sind innert der Aufla­gefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Weesen, 8872 Weesen, einzurei­chen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

 

Weesen, im Februar 2022                                                    Gemeinderat Weesen

 

 

 
Zum vollständigen Artikel

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.