Öffentliche Bekanntmachung - Lärmaktionsplan Stufe 3

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG)

Auf Grund der EU-Umgebungslärmrichtlinie besteht für deutlich verkehrslärmbelastete Gemeinden die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage dafür sind entsprechende Lärmkartierungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), Karlsruhe. Betroffen sind Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (8.200 Kfz/Tag).

Die Stadt Sankt Georgen hat einen Lärmaktionsplan (LAP) aus der 2. Stufe, welcher auf Basis der Lärmkartierung 2012 erstellt wurde. Eine hohe Belastung besteht demnach entlang der Bundesstraße B33. Die L175 wurde trotz einer geringeren Verkehrsbelastung ebenfalls im LAP schalltechnisch berücksichtigt sowie die Schwarzwaldbahn (Bahnstrecke 4250). Zur Lärmminderung wurden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen und deren Wirksamkeit berechnet bzw. abgeschätzt. Die Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass durch
Maßnahmen wie Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit, planerische und gestalterische Maßnahmen oder unter anderem Einsatz von aktiven Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelästigung der Anwohner und damit die Anzahl der stark belasteten Anwohner zum Teil beträchtlich reduziert werden kann.
Da die Lärmaktionsplanung ein kontinuierlicher Prozess ist, der alle fünf Jahre durchzuführen ist, steht nun die 3. Runde der Lärmaktionsplanung an. Ziel ist die Überprüfung der Lärmsituation. Bei etwa gleichbleibendem Verkehr kann ein „kleines Verfahren“ mit Information der Öffentlichkeit, Gemeinderatsbeschluss und Abgabe des Musterberichts für die EU-Meldung
durchgeführt werden. Die Träger der öffentlichen Belange müssen nicht erneut beteiligt werden, da in der 3. Runde LAP keine neuen Maßnahmen geplant werden.
Der Gemeinderat der Stadt St. Georgen im Schwarzwald hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 dem Entwurf zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Gerne dürfen Stellungnahmen abgegeben werden, in denen benannt wird, wo es laut ist und welche Maßnahmen dagegen vorgeschlagen werden.
Des Weiteren dürfen Anregungen vorgebracht werden, in wie fern die Stadt St. Georgen die Bürger bei einer Änderung des Mobilitätsverhaltens unterstützen kann.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47d Abs. 3 BImSchG liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 3 in der Zeit

vom 21. Februar 2022 bis einschließlich 22. März 2022

bei der Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Hauptstraße 9,78112 St. Georgen vor Zimmer 409, während der üblichen Dienststunden
Montag bis Freitag vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag nachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Da das Rathaus bis zum 01.03.2022 nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden darf, ist es erforderlich unter der Telefonnummer 07724/87-181 einen Termin zu vereinbaren.

Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt St. Georgen unter www.st-georgen.de → Rathaus → Bekanntmachungen → Lärmaktionsplan
zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können schriftlich, per Mail an planverfahren@st-georgen.de oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Namens und der Anschrift des Verfassers hilfreich.

Nach Ende der förmlichen Beteiligung wird der Gemeinderat über die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen beraten und abschließend Beschluss fassen.

St. Georgen im Schwarzwald, den 17.02.2022
Michael Rieger
Bürgermeister

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