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Schutzwaldpflege im Gebiet Z`Jobsch Kapälli, Brand, Wildi und Wichulti Saas-Fee

Im Rahmen des Schutzwaldprojektes 2020 - 2022 wird das Forstrevier Saastal die Eingriffe im Sommerhalbjahr 2022 durchführen.
Gestützt auf Artikel 30 und 32 des Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011 ordnet die Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis Oberwallis, im Einverständnis mit der Burgerschaft Saas-Fee, die Durchführung von Pflegemassnahmen an.

Eigentümer der betroffenen Waldungen sind die Burgergemeinde und Privatwaldbesitzer. Den Privatwaldeigentümern werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Aufwände werden von Bund, Kanton und Gemeinde übernommen. Das gefällte Holz geht an das Forstrevier Saastal und wird zur Deckung der Restkosten verkauft.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt durch den Forstbetrieb Saastal unter Führung des Revierförsters.

Allfällige Einwände sind innerhalb der Frist von 30 Tagen, seit der Veröffentlichung im Amtsblatt, der Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis Oberwallis, Kantonsstrasse 275, 3902 Brig-Glis, begründet und schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Mitteilung von Seiten der Privatwaldbesitzer wird deren Einverständnis angenommen.

Saas-Balen/Brig-Glis, 04. März 2022                     

Forstrevier Saastal
Dienststelle für Wald und Landschaft
Kreis Oberwallis
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