Abräumung von Reihengräbern

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auf den Friedhöfen der Stadt St. Georgen im Schwarzwald Reihengräber abgeräumt werden, deren Liegezeiten bereits abgelaufen sind. Es handelt sich dabei um Reihengräber der Bestattungsjahre 1996 und 1997.

Da nur ein Teil der auf den einzelnen Grabfeldern befindlichen Reihengräber betroffen ist, wird ausdrücklich auf die entsprechende Beschilderung bei diesen Gräbern hingewiesen. Die von der Abräumung betroffenen Gräber befinden sich auf den nachstehend genannten Friedhöfen:

Waldfriedhof: Feld G und Feld I

Friedhof Langenschiltach: Feld E und Feld F

Grabstellen, die bis zum 3. April 2022 von den Angehörigen nicht eingeebnet worden sind, werden von der Stadt abgeräumt. Ein Anspruch auf Überlassung der abgeräumten Grabmale, Grabausstattungen und Pflanzen besteht dann nicht mehr.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur die Angehörigen der Verstorbenen berechtigt sind, Grabmale, Grabausstattungen und Pflanzen zu entfernen. Die auf diesen Grabfeldern befindlichen Wahlgräber sind von der Abräumung nicht betroffen. Auskunft erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 07724 87138 oder 07724 87149.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.