Neuigkeit
Öffentlich
Am Sonntag, 15.05.2022, werden in Nordrhein – Westfalen die Mitglieder des neuen Landtags gewählt. Auch alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Havixbeck haben an diesem Tag die Möglichkeit, zum einen von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen und zum anderen aktiv mitzuhelfen. Für die acht Urnenwahlvorstände werden rund 60 ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann! Die Gemeinde Havixbeck wird angesichts der Corona-Pandemie alle Maßnahmen zum Hygieneschutz treffen, damit auch am Wahltage der bestmögliche Schutz aller Mitwirkenden sichergestellt werden kann. Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören: • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses, • die Ausgabe der Stimmzettel, • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis, • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen, • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift. Es werden Freiwillige gesucht, die bereit sind, in den jeweiligen Wahlvorständen mitzuarbeiten. Besondere Voraussetzungen bzw. Vorkenntnisse sind nicht notwendig; einzige Bedingung ist die Wahlberechtigung für die anstehende Wahl. Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind nach § 1 Landeswahlgesetz  alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, o die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, o seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl eine Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen (möglichst in Havixbeck) haben, o gemäß § 2 Landeswahlgesetz infolge Richterspruchs nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Es finden Schulungen statt, damit alle über die speziellen Aufgaben am Wahltage genau im Bilde sind. Weiterhin wird schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Wahlzeit beginnt am Wahlsonntag um 08.00 und endet um 18.00 Uhr. Alle Mitglieder des jeweiligen Wahlvorstandes treffen sich bereits um 07.30 Uhr um gemeinsam das Wahllokal einzurichten. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände nach Absprache in Halbtagsschichten; zur Stimmenauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für die Arbeit in den Wahlvorständen ein Erfrischungsgeld. Wer also Interesse hat, bei der Durchführung der Landtagswahl mitzuhelfen wird gebeten, sich telefonisch unter 02507/33-136 oder per Mail an Overmeyer@gemeinde.havixbeck.de zu melden.